Förderung junger musikalischer Talente – Im Oktober für zwei Förderprogramme bewerben
Am 12. Oktober werden an der Kreismusikschule in Rotenburg (Wümme) wieder eine Aufnahmeprüfung und die Zwischenprüfungen für die studienvorbereitende Ausbildung (SVA) für Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren angeboten. Die Ausbildung richtet sich an talentierte junge Musikerinnen und Musiker, die als besonders förderungswürdig eingestuft werden und über eine Berufsausbildung im musikalischen Bereich nachdenken. Jüngere Schüler zwischen acht und 14 Jahren können sich bereits einen Tag davor, am 11. Oktober, für eine Aufnahme in das Förderprogramm young professionals bewerben.
SVA
Lehrkräfte können ihre Schüler*innen bis Samstag, den 01. Oktober bei der Kreismusikschule für die Aufnahmeprüfung anmelden. Die jungen Talente werden von einer Prüfungskommission bewertet, der unter anderem Prof. Elfriede Stahmer von der Hochschule für Musik, Theater und Medien aus Hannover, eine Vertretung der Schulleitung und Jonathan Jehle, der bei der Kreismusikschule zuständige SVA- und young professional Fachleiter, angehören.
Was ist eine SVA?
In der Studienvorbereitenden Ausbildung (SVA) werden alle Fertigkeiten erarbeitet, die man für eine Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule benötigt. Die Ausbildung kann bis zu sechs Jahre dauern. Normalerweise beginnen die neuen SVA-Kurse jeweils zum Schuljahresanfang nach den Sommerferien. Die Kurse laufen über den Zeitraum eines Schuljahres, wobei die Schulferien unterrichtsfrei sind. Nach einer bestandenen Zwischenprüfung zum Ende des Schuljahres ist eine Verlängerung der SVA in das nächste Schuljahr möglich.
Aufnahmeprüfung SVA
Im Rahmen der Aufnahmeprüfungen wird eine kurze Hörprüfung durchgeführt, die berücksichtigt, dass unter Umständen noch keine umfassenden theoretischen Grundlagen vorhanden sind.
Darüber hinaus muss der/die Schüler*in im Hauptfach ein von der Fachlehrkraft vorgeschlagenes einfaches Stück vom Blatt spielen.
Im Hauptfach müssen Werke aus zwei unterschiedlichen Stilrichtungen mit einer Gesamtdauer von circa 10 Minuten vorgetragen werden.
Zwischenprüfung SVA
Vor den Zwischenprüfungen wird der SVA-Leiter der Kreismusikschule eine mündliche und eine schriftliche Prüfung in Gehörbildung und Musiktheorie mit den Schülerinnen und Schülern durchführen. Im Hauptfach müssen am Prüfungstag Werke aus zwei unterschiedlichen Stilrichtungen mit einer Gesamtdauer von circa 10 Minuten vorgetragen werden.
Unterlagen Anmeldung SVA
Für eine Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- die Namen der Schüler*innen samt
- den Werken, die sie spielen sollen sowie
- den SVA-Schüler-Profilbogen, der im Anhang zu finden ist (die Datei müsste auch hochgeladen werden).
Weitere Informationen zu den Durchführungsvorschriften sind unter https://musikschulen-niedersachsen.de/musikschulen/foerderung/ im Zusammenhang mit den Richtlinien der Landesförderung zu finden.
young professionals – Zielgruppe – Aufnahmeprüfung
Das Förderprogramm young professionals richtet sich an motivierte Kinder und Jugendliche zwischen acht und 14 Jahren. Wer dort angenommen wird, erhält zusätzlich zum Hauptfach wöchentlichen Unterricht für das Fach Musiktheorie und erhält die Gelegenheit, Tagesseminare in der Region zu besuchen.
Bei der Aufnahmeprüfung muss ein Werk mit einer Gesamtdauer von circa fünf Minuten vorgetragen werden.
Auch bei diesem Programm beginnen die Kurse jeweils zum Schuljahresanfang nach den Sommerferien. Die Kurse laufen über den Zeitraum eines Schuljahres, wobei die Schulferien unterrichtsfrei sind.
Nach einer bestandenen Zwischenprüfung zum Ende des Schuljahres ist eine Verlängerung in das nächste Schuljahr möglich.
Bei den Zwischenprüfungen wird von den Schülerinnen und Schüler wieder ein Werk mit einer Gesamtdauer von circa fünf Minuten und zusätzlich das Spielen eines einfachen Stück vom Blatt gefordert.
Unterlagen Anmeldung young professionals
Lehrkräfte können ihre Schüler*innen bis Samstag, den 01. Oktober bei der Kreismusikschule für die Aufnahmeprüfung anmelden.
Für eine Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- die Namen der Schüler*innen samt
- den Werken, die sie spielen sollen sowie
- den young-professional-Schüler-Profilbogen
Weitere Informationen zu den Durchführungsvorschriften sind unter https://musikschulen-niedersachsen.de/landesverband/projekte/youngpro/ zu finden.
Kreismusikschule
Freudenthalstraße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-3333
Telefax: 04261 983-3339
E-Mail: kreismusikschule@lk-row.de
Förderung musikalischer Talente im Oktober
Förderung junger musikalischer Talente – Im Oktober für zwei Förderprogramme bewerben Am 12. Oktober werden an der Kreismusikschule in Rotenburg (Wümme) wieder eine Aufnahmeprüfung und die Zwischenprüfungen für die studienvorbereitende